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Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen den professionellen Hecken- und Lichtraumfreischnitt mit unserem Traktor mit angebautem Mulchmähkopf.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Landschaftspflege mit Ausleger und Mulcher bis 8m Reichweite. Verschiedene Werkzeuge über Astscheren, Schlegelmulcher und Heckenmulchern sind vorhanden.


Die erhöhte Arbeitsproduktivität spart Ihnen viel Zeit: Zwei Tage mit unserem System ersparen Ihnen eine Woche Handarbeit zweier Mitarbeiter + Geräte!


Folgende Vorteile bietet das System:

  • Sauberer Schnitt von Hecken, Randstreifen, Sträuchern, Buschwerk, Grünanlagen, etc.
  • Schnittkapazität bis ca. 30mm Ø   (darüber hinaus auf Anfrage).
  • Auf Wunsch inkl. Absaugung des Schnittmaterials. Entsorgung entweder gehäckselt bei Ihnen oder kostengünstig durch uns.
  • Absaugung erfolgt in einen angehängten Behälter mit Hochentleerung. ( zum überladen auf einen Anhänger / Absetzmulde ).
  • Alternativ optimale Zerkleinerung und fallen lassen des Schnittgutes. Kein Entsorgen notwendig.
  • Durchfahrtsbreite mindestens 1,85m
  • Arbeitsbreite des Mulchmähdecks von 1,25m
  • maximale Auslegung von über 4m
  • Pflegebereifung für Rasen- und Grünlandschonung.
  • Mulchmähdeck mit 4 Messern

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!



Informationen zum Thema: Lichtraumprofil


Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Verkehrsschildern (hierunter fallen auch Straßenbezeichnungen) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.
Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben.
1. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
Grafische Darstellung des Lichtraumprofil für Radwege und Fahrbahn
2. Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.
3. Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das Sichtdreieck frei gehalten wird.
Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

Copyright: Gemeinde Weilers Wist